Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Schornsteinfegermeister Michael Grywatz

Schornsteinfeger - Fachleute für Feuerungsanlagen

Neue Feuerstätte was ist zu tun?

Sie möchten eine neue Feuerstätte/Schornstein einbauen oder eine vorhandenen Feuerstätte ersetzen?

 

Informieren Sie immer zuerst Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

 

 

 

 

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wird Sie neutral beraten.

Es haben sich viele Vorschriften geändert und es werden höhere Anforderungen gestellt.

Dabei ist es unerheblich ob schon mal eine Feuerstätte da war oder nicht.

 

 

 

Der Schornsteinfeger ist der Fachman  für die Funktion von Feuerungsanlagen.

 

 

Vertrauen Sie nicht auf sogenannte Alleskönner!

 

Ich bin mit den behördlichen Vorschriften die es einzuhalten gilt bestens vertraut.

Sie werden neutral beraten, ob die Feuerstätte zur vorhandenen Abgasanlage passt.

Ich informiere Sie, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

 

Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften nicht der Fachunternehmer. 

 

Die Landesbauordnung (LBO) schreibt vor,dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigen muss, bevor die Feuertsätte in Betrieb genommen werden darf.

 

Welche Vorschriften müssen beachtet werden:

 

Landesbauordnung (LBO) geändert 2019

Feuerungsverordnung (FeuVO) 2020

1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BImschV.) insbesondere der § 19 der die Ableitbedingungen für Abgasanlagen mit festen Brennstoffen regelt.

Technische Regeln für Gasinstallation (TRGI 2018)

 

Das ist eine grobe Übersicht welche Vorschriften auch beim Austausch einer Feuerstätte zu beachten sind.

 

Eine Feuerungsanlage besteht aus: Feuerstätte, Verbindungsstück und Abgasanlage.

 

 Bedenken Sie bitte, durch eine Veränderung  der Feuerungsanlagen egal ob Schornstein oder Feuerstätte, gelten die neuesten Vorschriften.

 

Welche Anträge müssen Sie stellen.

Beim Kaminofen z.B.

 

Vordruck für Feuerungsanlagen (Anlage 5) ; 2 fache Ausfertigung (Fassung 2019)

Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung TRGI 2018/ FeuVO 2020

Nachweis der Funktion nach DIN EN 13384; 1 fache Ausfertigung

 

zusätzlich bei Gasfeuerstätten

 

Anmeldung einer Gasanlage (Gasantrag) 3 fache Ausfertigung

Nachweis der Verbrennungsluftversorgung nach TRGI 2018.

Alle Formulare müssen im Original eingereicht werden!

 

Es hört sich kompliziert an, aber nutzen Sie fachliche Kompetenz Ihres Schornsteinfegermeisters.

 

Ich helfe Ihnen gern beim Überwinden der bürokratischen Hindernisse und werde Sie neutral beraten.

 

Nur  Sie müssen vorher mit mir sprechen damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt.

 

Ihr Schornsteinfegermeister

 

Michael Grywatz

 

 

 

 





Bundesland: Schleswig-Holstein
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

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Um die Daten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

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